Ich möchte daran erinnern, dass vom 01.10.2012-31.03.2013 Fledermausschutzzeit ist!
Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen im der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres aufzusuchen [...] Zuwiderhandlungen werden nach einer einmaligen Verwarnung mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet.
Welcher Bunker letztendlich ein Fledermausquartier ist lässt sich selbstredend nicht abschließend beantworten.
Potentiell sind das aber alle intakten Bunker ohne Wasser und gesprengte Bunker mit weitgehend intakter Struktur.
Besonders hervorheben möchte ich für alle Saarländer die Gegend Beckingen, insbesondere die Bunker oberhalb des Bahnhofes und fortsetzend an der Bergflanke entlang in Richtung Friedhof.
Bei einer Begehung um Samstag konnte ich feststellen, dass in WH722, WH729 und S1102 jeweils zwei kleine Hufeisennasen schon Winterschlaf halten, in WH721 ist es eine.
Desweiteren sind WH66 und WH69 in Besseringen als Fledermausquartiere bekannt.
Von Begehungen und Touren in Gruppen rate ich in oben genannten Bauwerken und in Bauwerken in der unmittelbaren Umgebung daher ab!
Gruß
bonfire